Newsletter zu den Betriebsratswahlen 2022
Ausgabe 9, 16.12.2021

Liebe Kollegin/Lieber Kollege aus dem Betriebsrat,
 
die Zeit rennt. In knapp 10 Wochen beginnen offiziell die Betriebsratswahlen. Viele von Euch haben sich mit konkreten Fragen an uns gewandt. Wir haben daraus eine Liste mit 10 Punkten zusammengestellt, die Euch derzeit unter den Nägeln brennen.
 
Mit dieser Ausgabe verabschieden wir uns in den Weihnachtsurlaub. Der nächste Newsletter erscheint am 13.1.2022.
 
Wir wünschen Euch schöne Feiertage. Bleibt gesund!
 
Viele Grüße
Eure Redaktion »Betriebsratswahlen«
 
PS: Und übrigens: Die wohl erste umfassende Kommentierung der neuen Wahlordnung von Rechtsanwalt Jochen Homburg ist live in Betriebsratswissen online – Hier geht es zum Testabo!
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10 Dinge, die jetzt wichtig sind
BETRIEBSRATSWAHL In etwas mehr als zwei Monaten geht es mit der Wahl los. Wer noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen hat, für den wird es höchste Zeit. Hier eine Übersicht, was jetzt für Euch aktuell wichtig ist.
 
 
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➥ Praxistipp
Was bei der Geschlechterquote zu beachten ist
MINDERHEITENQUOTE Sobald der Betriebsrat aus mindestens drei Personen besteht, muss die Minderheitenquote beachtet werden. Wird das Minderheitengeschlecht nicht im Gremium berücksichtigt, droht die Anfechtung der Wahl. Deshalb heißt es: Augen auf bei der Berechnung der Mindestsitze.
 
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➥ Rechtsprechung
Gewerkschafts-Liste setzt gültige Vollmacht voraus
BETRIEBSRATSWAHL Die Anfechtung einer Betriebsratswahl hat Erfolg, wenn eine von Beschäftigten eingereichte und zur Wahl zugelassene Liste den Eindruck vermittelt, der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft zu sein, obwohl hierfür keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt. Das stellt das LAG München in einem Beschluss klar.
 
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➥ Quiz
Teste Dein Wissen!
QUIZ Beim Quiz geht es dieses Mal um die Geschlechterquote. Prüft selbst, ob Ihr schon fit seid oder besser ein wenig nachlesen möchtet.
 
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