Newsletter zu den Betriebsratswahlen 2022
Ausgabe 4, 07.10.2021

Liebe Kollegin/Lieber Kollege aus dem Betriebsrat,
 
wer trägt die Kosten für den Wahlvorstand? Was ist neu beim vereinfachten und normalen Wahlverfahren? Wir bringen Euch auf den aktuellen Stand.
 
Voraussichtlich morgen beschließt der Bundesrat die neue Wahlordnung. Wir berichteten über den Entwurf. Details zur finalen Version erfahrt Ihr im nächsten Newsletter. Und falls Ihr unsere Betriebsratswahl-Software bereits gekauft und im Einsatz habt, ist das kein Problem: Wir kümmern uns um das in Folge der neuen Wahlordnung nötige Update. Die Berechnungen selbst ändern sich aber nicht!
 
Viele Grüße
Eure Redaktion »Betriebsratswahlen«
➥ Gut zu wissen
Ein paar Fakten zum Wahlvorstand
BETRIEBSRATSWAHL Ohne Wahlvorstand geht es nicht. Der organisiert alles rund um die Betriebsratswahlen. Meist besteht er aus drei Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen. Doch nicht immer ist das so.
 
Weiterlesen
➥ Gut zu wissen
Wer trägt die Kosten für den Wahlvorstand?
KOSTEN Der Wahlvorstand ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder des Wahlvorstands nehmen das Amt – wie beim Betriebsrat – unentgeltlich wahr. Sämtliche durch die Tätigkeit entstehenden Kosten trägt allerdings der Arbeitgeber.
 
 
Weiterlesen
➥ Betriebsratswahl 2022 - die Profisoftware
Die Software zur Betriebsratswahl - jetzt informieren
➥ Praxistipp
Welches Wahlverfahren kommt in Frage?
BETRIEBSRATSWAHL Für die Betriebsratswahl kommt das vereinfachte oder das normale Wahlverfahren in Betracht. Entscheidend ist die Größe des Betriebs. Nur in manchen Fällen hat der Wahlvorstand die Wahl zwischen beiden Verfahren. Dafür muss er die Unterschiede kennen.
 
Weiterlesen
➥ Quiz
Teste Dein Wissen!
QUIZ Was haben Betriebsrat und Wahlvorstand gemeinsam? Was muss bei der Auswahl der Mitglieder für den Wahlvorstand beachtet werden? Wie lange ist der Wahlvorstand im Amt? Teste jetzt Dein Wissen mit unserem 5 Fragen Quiz. Immer ist nur eine Antwort richtig. Viel Spaß!
 
Zum Quiz