Newsletter zu den Betriebsratswahlen 2022
Ausgabe 2, 09.09.2021

Liebe Kollegin/Lieber Kollege aus dem Betriebsrat,
 
dies ist bereits die zweite Ausgabe unseres neuen Newsletters »Betriebsratswahlen 2022«, den wir gestartet haben, um Euch bei den Vorbereitungen zur nächsten Wahl zu begleiten.
 
Schon jetzt steht fest, dass es umfassende Änderungen bei der Wahlordnung geben wird. Ein Entwurf der geänderten Wahlordnung liegt vor und wird voraussichtlich am 8.10.2021 im Bundesrat verabschiedet. Was sich ändern soll, erfahrt Ihr hier.
 
Wir wünschen eine gute Vorbereitungszeit.
 
Viele Grüße
Eure Redaktion »Betriebsratswahlen«
➥ Aktuelles
Wahlordnung soll umfassend geändert werden
WAHLORDNUNG Das Bundesarbeitsministerium hat umfassende Änderungen an der Wahlordnung für den 8.10.2021 angekündigt. Für den Wahlvorstand soll vieles einfacher werden. So sollen Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz möglich sein. Die Briefwahl wird erweitert. Wahlumschläge gibt es für Präsenzwahlen dann nicht mehr.
 
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➥ Praxistipp
Was macht eigentlich ein Wahlvorstand?
WAHLVORSTAND Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahlen. Er besteht meistens aus drei Mitgliedern und wird vom Betriebsrat bestellt. Doch was genau die Aufgaben des Wahlvorstands sind, weiß nicht jeder.
 
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➥ Betriebsratswahl 2022 - die Profisoftware
Die Software zur Betriebsratswahl - jetzt informieren
➥ Praxistipp
Was ist mit ausländischen Beschäftigten?
WAHLAUSSCHREIBEN Ausländische Beschäftigte, die nicht ausreichend Deutsch können, müssen gesondert informiert werden. Es kommt ein fremdsprachlich abgefasstes Wahlausschreiben in Betracht. Eine Verletzung der Pflicht kann einen Anfechtungsgrund darstellen.
 
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➥ Quiz
Testet Euer Wissen!
QUIZ Viele Änderungen zum Wahlrecht sind bereits in Kraft. Hier ein paar Fragen zum Überprüfen, wie weit die Änderungen tatsächlich bekannt sind. Immer ist nur eine Antwort richtig.
 
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