Newsletter zu den Betriebsratswahlen 2022
Ausgabe 5, 21.10.2021

Liebe Kollegin/Lieber Kollege aus dem Betriebsrat,
 
seit 15.10.2021 gilt die neue Wahlordnung. Wer die neuen Regeln nicht beachtet, riskiert die Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl. Wir bringen Euch auf Stand und präsentieren ab sofort in jedem Newsletter ein Thema der Wahlordnung ausführlich. Los geht es mit der Video- oder Telefonkonferenz.
 
Und mit unserem Quiz am Ende jedes Newsletters könnt Ihr schnell testen, wie fit Ihr schon seid.
 
Viel Spaß und viele Grüße
Eure Redaktion »Betriebsratswahlen«
 
PS: Mit der Bund-Verlags-Software seid Ihr auf der sicheren Seite. In Kürze erscheint ein Update mit der neuen Wahlordnung. Für alle, die die Software im Einsatz haben: Das Update wird automatisch eingespielt!
➥ Aktuelles
Neue Wahlordnung in Kraft getreten
BETRIEBSRATSWAHL Die novellierte Wahlordnung für Betriebsratswahlen gilt ab sofort. Für Wahlvorstände bedeutet dies, dass bei den kommenden Wahlen einige Neuerungen zu beachten sind. Einen Überblick und eine PDF mit der Wahlordnung findet Ihr hier.
 
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➥ Praxistipp
Schwerpunkt: Video- und Telefonkonferenz
NEUE WAHLORDNUNG Ab sofort kann auch der Wahlvorstand seine Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz abhalten. Zum Teil jedenfalls. Es gibt viele Ausnahmen, Ärger könnte vorprogrammiert sein.
 
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➥ Quiz
Teste Dein Wissen!
QUIZ Heute geht es um Fragen zu Video- und Telefonkonferenzen. Damit Ihr schnell feststellen könnt, wie fit Ihr schon seid. Denn Fehler beim Umgang mit der neuen Wahlordnung können zur Anfechtbarkeit der ganzen Wahl führen. Daher aufgepasst!
 
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➥ Betriebsratswahl 2022 - die Profisoftware
Die Software zur Betriebsratswahl - jetzt informieren